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Verbindliche Verhaltenserwartungen an unsere Schülerinnen und Schüler (verabschiedet in der Schulkonferenz am 15.01.08)
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach einem intensiven Diskussionsprozess, für den wir uns ein halbes Jahr Zeit genommen haben, hat die Schulkonferenz in ihrer Sitzung am 15.01.08 zwei Papiere beschlossen, in denen (getrennt nach SI und SII) das Verhalten beschrieben ist, das das GAT von seinen Schülern erwartet.
In der Tat handelt es sich zumeist um Selbstverständlichkeiten, über die man kaum diskutieren kann, wenn es um das Ziel eines respekt- und rücksichtsvollen Umgangs miteinander und um die erfolgreiche Gestaltung des Lernweges unserer Schüler gehen soll.
Wenn dennoch drei Viertel der Lehrer es zu Beginn des Schuljahres für erforderlich gehalten haben, diese Erwartungen schriftlich festzuhalten und ihre ausdrückliche Anerkenntnis durch Unterschrift der Schüler und ihrer Eltern zu erbitten, dann deshalb, weil sie sich im Schulalltag zu oft als keineswegs selbstverständlich erwiesen haben und immer wieder enervierende Diskussionen notwendig waren, um ihre für den Erfolg der schulischen Arbeit notwendige Beachtung einzufordern und durchzusetzen.
Dies kostete Zeit und Kraft, deren Vergeudung unter den derzeitigen Belastungen (bedingt durch den völligen Umbau des NRW-Schulsystems) nicht akzeptabel ist und die die Lehrer und Schüler vollständig für die Sicherung und (wenn möglich) die Steigerung der Qualität des Lernens benötigen.
Ich weiß, dass manche von Ihnen und von euch sich für die (zuletzt allein umstrittene) Nutzung von MP3-Playern und Handys auf dem Schulgelände eine differenzierte Regelung gewünscht hätten. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass Regeln, die gegenüber mehr als 1100 Schülern einheitlich und klar zu handhaben sind, einfacher ausfallen müssen, als sie für den häuslichen Bereich verabredet werden können.
Ich bitte Sie und euch herzlich, die Beachtung dieser Regeln durch alle Schüler nach Kräften zu unterstützen und diese Bereitschaft durch Unterschrift zu bekunden. Die unterschriebenen Papiere nehmen die Klassenlehrer zur Klassenakte. Der Text, den Sie und ihr unterschrieben habt, ist auf der Homepage der Schule jederzeit nachzulesen.
Die Regeln treten mit Beginn des neuen Habjahres am 21.01.2008 in Kraft.
Selbstverständlich gelten sie von diesem Tag an unabhängig von einer Unterschrift für alle Schüler.
Mit freundlichen Grüßen
Fischer, OStD
Downloads (als pdf-Datei, mit dem Acrobat Reader lesbar):
Vertrag für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1
Vertrag für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 2 Ergänzende Regelungen und Verhaltensweisen
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