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  "Schweinegrippe": Empfehlungen für Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen
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Das Gesundheitsamt informiert über die Neue Influenza („Schweinegrippe“)

Empfehlungen für Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen

Momentan häufen sich die Meldungen über Erkrankungs- und Verdachtsfälle in Gemeinschaftseinrichtungen. Oft sind mehrere Kinder aus einer Klasse bzw. Kurs oder Gruppe erkrankt. Damit ist die erwartete „zweite Welle“ der Neuen Grippe eingetroffen.

Auf der Grundlage der Informationen des Robert-Koch-Instituts gibt das Gesundheitsamt den Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen im Rhein-Sieg-Kreis derzeit folgende Empfehlungen:

Im Fall einer Erkrankung sollen Kinder/Jugendliche, die eine Kindertagesstätte oder eine Schule besuchen, dieser fernbleiben, solange sie folgende Krankheitszeichen zeigen: Husten, Schnupfen, Fieber; mindestens aber solange der behandelnde Arzt dies anordnet. Erkrankte Kinder/Jugendliche dürfen die Gemeinschaftseinrichtung erst dann wieder besuchen, wenn sie mindestens einen Tag fieberfrei sind.

Der zeitlich befristete Ausschluss von „engen Kontaktpersonen“ ist angesichts der aktuellen Situation nicht zwingend erforderlich. Allerdings ist in diesen Fällen die besonders gewissenhafte Einhaltung der persönlichen Hygiene, insbesondere häufiges Händewaschen, erforderlich.

Schwangere (Lehrerinnen, Erzieherinnen und Betreuerinnen) gelten als Personen mit erhöhtem Risiko für Komplikationen. Sie sollen deshalb in besonderem Maße vor einer Infektion geschützt werden. Die Frage besonderer Schutzmaßnahmen für Schwangere muss mit dem/der zuständigen Betriebsarzt/-ärztin geklärt werden (für Lehrerinnen: BAD-GmbH). Bis zu einer Klärung wird der Ausschluss aus Gemeinschaftseinrichtungen angeraten.

Bei einer starken Häufung von Krankheitsfällen in einer Gemeinschaftseinrichtung kann es aus organisatorischen und medizinischen Gründen erforderlich sein, diese für eine kurze Zeit zu schließen (eine Schließung aus medizinischen Gründen erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt). Dabei handelt es sich allerdings um Ausnahmen in begründeten Einzelfällen. Schließungen von einzelnen besonders betroffenen Gruppen oder Klassen sind vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung grundsätzlich weder erforderlich, noch sinnvoll.

Unabhängig davon ist es jedoch wichtig, in Gemeinschaftseinrichtungen auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen, hygienisches Husten und Abstand halten zu achten.

Dem Thema „Pandemie und persönlicher Infektionsschutz/Hygiene“ muss derzeit verstärkte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Neben der individuellen Beratung durch das Gesundheitsamt können hierzu Informationen über die Internetseiten des Robert Koch-Instituts („www.rki.de“) sowie über „www.wir-gegen-viren.de“, mit den dort vorhandenen Printmedien wie Broschüren bzw. deren Kurzform (Flyer) verwendet werden.
Sollten im besonderen Einzelfall zusätzliche Informationen erforderlich sein, können diese beim Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer 02241/132727 abgefragt werden.




Stand: 06.11.2009
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