Artikel 13 - Axel Voss und Youtuber „Kobe“ zu Gast

13.05.2019  Onlineplattformen wie YouTube, Facebook und Co. verdienen gigantische Summen damit, dass sie Material zugänglich machen, das eigentlich urheberrechtlich geschützt ist: zum Beispiel Musik, Fotos und Texte. Die Urheber – der Fotograf, Musiker oder Journalist – sehen von diesem Geld meistens nichts. Daher hat die EU ein Gesetz auf den Weg gebracht, um dies zu ändern – den viel diskutierten Artikel 13. Insbesondere Youtuber und auch viele Nutzer sozialer Medien sehen dies allerdings anders und befürchten eine Art Zensur.

Um unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, die Argumente beider Seiten zu hören und sich eine eigene, fundierte Meinung zu bilden, haben wir Axel Voss in die Schule eingeladen – und er ist auch gerne gekommen! Axel Voss ist EU-Abgeordneter und hat die Verhandlungen über die europäische Urheberrechtsreform geführt. Ebenso konnten wir den Youtuber „Kobe“ für unsere Diskussionsveranstaltung gewinnen. „Kobe“ ist ein ehemaliger Schüler unseres Gymnasiums, der jetzt als professioneller Youtuber mit seinem Channel Geld verdient.

Kurzweilig moderierten unsere Schülersprecherin Melina Kyriazi und Philipp Kunkel aus der Q1 mit großartiger Unterstützung und Vorbereitung unserer Medienscouts die Veranstaltung. Besonderer Knackpunkt bei der Diskussion mit unseren Schülerinnen und Schülern waren dabei die sogenannten „Uploadfilter“, mit denen die „Großen“, wie Google, Facebook und Youtube drohen und die Inhalte sperren bzw. filtern und nach Urheberrechtsverletzungen suchen sollen. „Kobe“ und Axel Voss waren sich einig, dass die Musiker und Musikfirmen eine gerechte Bezahlung bzw. Lizenzgebühren für ihr Eigentum erhalten müssen. Ebenso äußerten sich beide zu den „Uploadfilter“ und stellten fest, dass diese nicht das geeignete Mittel dafür wären, die Urheberrechtsreform praktisch umzusetzen. Allerdings gingen die Meinungen auseinander, als aus der Schülerschaft die Frage gestellt wurde, „wer denn dafür verantwortlich gemacht werden solle, wenn das Urheberrecht verletzt werden würde“. „Kobe“ war der Meinung, dass er selber und ebenso auch die anderen Youtuber für das haften sollten, was sie selber zu verantworten hätten – Axel Voss hielt dagegen, dass es bei den Pseudonymen, wie zum Beispiel bei „Kobe“, für den Urheber nicht möglich sei, den Verantwortlichen ausfindig zu machen. Wenn Youtube und Co. sich auf den Datenschutz berufen und die entsprechenden Daten nicht herausgäben, müssten daher die Konzerne auch die Verantwortung tragen.

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